Aus Abfall entsteht ein Rohstoff -
Unsere Kunstoffproduktionsabfälle werden unter Einhaltung der Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebe Verordnung gemäß § 56 KrW/AbfG einem, Recyclingprozess zugeführt. Die Produktionsabfälle werden zu einem Rezyklat weiterverarbeitet. Das Rezyklat findet im weiteren Verlauf in der Kunststoffverarbeitenden Industrie seine Wiederverwendung.